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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes unserer Angebote und jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages.
1.2 Der Käufer stimmt zu, dass auch im Falle der Verwendung von AGB durch ihn von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Käufers unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertrag
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
2.2 Ein Vertrag erlangt für uns nur dann Rechtsverbindlichkeit, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen, oder der Bestellung tatsächlich entsprechen. Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter oder unserer Handelsvertreter sind unwirksam. Ebenso führen Ausführungshandlungen von Außendienstmitarbeitern oder unserer Handelsvertreter nicht zur Auftragsannahme.
2.3 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten als vorweg genehmigt.
2.4 Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über die Waren und ihr Aussehen, insbesondere ihre Farben, sind nur annähernd und unverbindlich. Technische oder formale Änderungen und Anpassungen behalten wir uns vor. Farbliche Abweichungen der einzelnen Waren (auch im Verhältnis zu ihren Abbildungen) sind produktionsbedingt möglich und stellen keine Mängel dar.
3. Preise
3.1 Unsere Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten und der Dauer der vereinbarten Lieferfrist. Sämtliche Preisangaben in der Preisliste erfolgen vorbehaltlich eventueller Druckfehler. Sollten sich die Liefertermine aus Gründen, welche nicht in unserem Verschulden liegen, verschieben, behalten wir uns die Geltendmachung von Kostensteigerungen vor.
3.2 Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, als Nettopreise exklusive sämtlicher Gebühren und Steuern ab unserem Schauraum in Breitenfurt, ohne Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung und Entsorgung. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Kosten, wie insbesondere Lohnkosten und/oder Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise, ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als drei Monate.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Sitz in Breitenfurt. Zahlungen an uns haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf ein von uns namhaft gemachtes Konto oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von uns bekanntgegebenen Konto maßgebend.
4.2 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, sind wir berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Rechnung zu legen.
4.3 Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Käufer eingeräumten Rabatte.
4.4 Tritt bei Exportverträgen zwischen Vertragsabschluss und Zahlung eine Abwertung der fakturierten Währung ein, so gilt als vereinbart, dass das Ausmaß dieser Abwertung zu Lasten des Käufers geht.
4.5 Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesen Fällen sind wir – ungeachtet der Anwendbarkeit des Punktes 7. – zur Rücknahme bereits gelieferter Produkte berechtigt.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen durch den Käufer ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
5. Lieferung
5.1 Erfüllungsort für Lieferung ist Breitenfurt. Die Ware wird dem Käufer ohne Verladung auf das abholende Beförderungsmittel in unserer Produktverpackung zur Verfügung gestellt. Die Ware wird von uns – mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – ausschließlich in einer für den LKW-Verkehr üblichen Transportverpackung zu unseren üblichen Verpackungsmaßen bereitgestellt. Nachträgliche Angaben des Käufers zur Transportverpackung werden nicht akzeptiert. Für die Sicherung der Waren im Transportmittel ist ausschließlich der Abholer verantwortlich. Der Käufer hat alle Nachweise, die er zur Ausfuhr und/oder Einfuhr der Ware und gegebenenfalls zur Durchfuhr durch jedes Land benötigt, selbst zu beschaffen und ist hierfür selbst verantwortlich.
5.2 Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haften wir nicht. Für diesen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. In den übrigen Fällen ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferpflicht entfällt bei höherer Gewalt und sonstigen nicht beeinflussbaren Verzögerungen, auch wenn diese beim Zulieferanten eintreten (z.B. Brand, Streik, Embargo, Fehlen von Transportmitteln). In solchen Fällen steht es uns frei, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt nach unserer Wahl auch für noch nicht fällige Folgelieferungen.
5.3 Verpackungsmaterial wird von uns nicht übernommen und entsorgt. Der Käufer ist für die in seinem Zielland geltenden Entsorgungsvorschriften selbst verantwortlich. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Entsorgung der Verpackung und der Ware sind vom Käufer selbst zu tragen.
6. Gefahrenübergang und Annahmeverzug
6.1 Unabhängig vom vereinbarten Erfüllungsort und der vereinbarten Preisstellung gehen Nutzen und Gefahr jedenfalls mit unserer Meldung der Versandbereitschaft oder – mangels einer solchen – mit der Abholung der Waren von unserem Schauraum in Breitenfurt auf den Käufer über.
6.2 Im Fall des Annahmeverzuges sind wir – ungeachtet unserer sonstigen Ansprüche – auch berechtigt, die Ware nach unserer Wahl im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versenden oder in beliebiger Weise im Namen und auf Rechnung des Käufers einzulagern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer, Verzugszinsen und Kosten) unser Eigentum.
7.2 Darüber hinaus bleibt uns das Eigentum an sämtlichen dem Käufer von uns übergebenen Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche – auch an Zinsen, Spesen und Kosten – vorbehalten.
7.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes nicht zulässig. Für den Fall unserer Zustimmung zu diesen Verfügungen gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
7.4 Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unsere sämtlichen Rechte aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.
7.5 Der Käufer ist berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist, die unter Vorbehalt gelieferte Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte zustehenden Forderungen in Höhe des zwischen dem Käufer und uns vereinbarten jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist, berechtigt. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, uns alle Unterlagen herauszugeben, und die Namen seiner Abnehmer bekannt zu geben, damit wir in der Lage sind, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung offen zu legen.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Käufer.
8.2 Der Kaufgegenstand ist vom Käufer unverzüglich nach Übernahme zu prüfen. Bei Übernahme sofort feststellbare Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden. Der Käufer hat den Kaufgegenstand anschließend umgehend zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 5 Werktagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit des Mangels, mittels eingeschriebenen Briefes unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche zu rügen. Wird eine Rüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Käufer hat in Abweichung von § 824 ABGB den Beweis zu erbringen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der erbrachten Leistung vorhanden war.
8.3 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Teile oder die Preisminderung. Wir sind nur dann zur Mängelbehebung verpflichtet, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Montage- oder sonstige anfallende Kosten werden nicht ersetzt.
8.4 Der Regressanspruch nach § 933b ABGB ist nach 2 Jahren ab Übergang der Gefahr auf den Käufer verjährt.
8.5 Die Bestimmungen des Punktes 8.1 bis 8.4 gelten nicht für Verbrauchergeschäfte.
9. Schadenersatz
9.1 Unsere Haftung für schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Abweichend hiervon gilt für Verbraucher: Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen.
9.2 Voraussetzung für Schadenersatzansprüche gegen uns ist die vollständige und rechtzeitige Rüge nach Erkennbarkeit des Schadenseintrittes gemäß Punkt 8.2. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge.
9.3 Der Käufer kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch verlangen, nur wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für uns mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Käufer sofort Geldersatz verlangen.
9.4 Der Käufer hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen.
9.5 Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Gefahrenübergang.
10. Produkthaftung
10.1 Allfällige Regressforderungen, die der Käufer oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen uns richten, sind ausgeschlossen. Der Käufer sichert zu, diese Haftungseinschränkung in alle Vereinbarungen mit Unternehmern aufzunehmen und diese zur Weiterüberbindung zu verpflichten, sowie uns überhaupt von allen derartigen Haftungen gegenüber Unternehmen freizuhalten.
10.2 Ersatzansprüche erlöschen binnen 5 Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem die Waren in Verkehr gebracht wurden. Der Käufer hat diese Frist seinen Abnehmern rechtswirksam zu überbinden.
10.3 Regressansprüche bestehen nur soweit, als der Käufer den Nachweis erbringt, dass der Fehler vor dem Inverkehrbringen durch den Lieferanten entstanden ist.
10.4 Unsere Haftung nach dem PHG ist darüber hinaus für jene Schäden ausgeschlossen, die infolge der Nichtbeachtung von Montage- und/oder Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise oder Verletzung gesetzlicher sowie anderer Normen oder Hinweise entstanden sind.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem wir als Vertragspartner beteiligt sind, ist ausschließlich nach unserer Wahl die Zuständigkeit des für Breitenfurt oder des am Sitz des Käufers sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
11.2 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.
12. Sonstiges
12.1 Soweit diese AGB nichts Gegenteiliges vorsehen gilt als Erfüllungsort unser Schauraum in Breitenfurt.
12.2 Die Daten des Käufers werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung automationsunterstützt verarbeitet und allenfalls an Dritte, die mit uns in Geschäftsbeziehung stehen, übermittelt. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis hierzu. Wir werden die Daten den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entsprechend behandeln.
12.3 Sollten etwaige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
12.4 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
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